Teilnahmebedingungen

Was darf angeboten werden?

- Die Produkte müssen selbstgemacht und von guter Qualität sein.
- Verkauft werden soll aus einem mitgebrachten Koffer. Kleiderständer etc. sind nicht vorgesehen, können aber im Einzelfall abgeklärt werden. (Bitte dafür unbedingt vorab mit der Veranstalterin klären und genehmigen lassen).
- Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
- Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden Austeller/in.
- Jede Ausstellerin / jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen selber
verantwortlich.
Die Veranstalterinnen lehnen jede Haftung ab.


Verkaufsfläche:

Der Ausstellungsplatz ist Teil einer Festbankgarnitur (60x100cm) oder ein Einzeltisch (75x150cm). Diese werden von den Veranstalterinnen zur Verfügung gestellt.  Die Fläche darf vollumfänglich genutzt werden. Einzeltische sind nur wenige vorhanden, die Platzmiete ist etwas höher als ein normaler Ausstellungsplatz. In der Bewerbung kann angegeben werden, wenn ein Einzeltisch erwünscht ist.

Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selbst verantwortlich. Es dürfen auch Produkte vor und oder neben dem Koffer platziert werden. Der Koffer sollte allerdings unbedingt Hauptverkaufsfläche bleiben.
Ein bodenlanges Tischtuch / Stoff in den Farben Weiss oder Schwarz sollte mitgebracht werden.

Es darf in die Höhe gebaut werden, es muss aber möglich sein, über den Koffer zu schauen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Kerzen in den Holzbaracken angezündet werden!


Kosten:

1 Tag normaler Standplatz: CHF 50.00
1 Tag Einzeltisch: CHF 60.00

2 Tage normaler Standplatz: CHF 90.00

2 Tage Einzeltisch: CHF 110.00

Mit dem Versand der Rechnung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme bindend und seitens der Veranstalterinnen fest zugesichert. Storniert ein Aussteller seine Teilnahme bis 30 Tage vor dem Markt, wird 50% der Gebühr erstattet. Danach wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.


Die Einteilung der Standplätze wird von den Veranstalterinnen festgelegt. Wünsche werden wenn möglich berücksichtigt.



Ausschlussgründe:

Teilnehmer sind vom Markt auszuschließen, wenn grundlegend andere Waren angeboten werden als in der Bewerbung beschrieben. Standplätze können auch nicht ohne Rücksprache unter der Hand weitervergeben werden. In diesem Fall, können auch am Markttag selbst Teilnehmer noch ausgeschlossen werden.


Haftung Standplatz:
Für Personenschäden die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand selber verursacht werden, haftet der Aussteller. Der Aussteller ist selbst für die Bewachung seines Standes zuständig.


Mit der Anmeldung akzeptiert jede/r AusstellerIn die Bedingungen.

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